Schützen Sie ihr Hab und Gut
Seit 2003 setzen mehr und mehr Bundeslander auf eine Rauchwarnmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten.
Das erste Bundesland welches die Rauchwarnmelderpflicht einführte war Rheinland-Pfalz (23.12.2003).
Es folgten:
– Saarland (2004)
– Schleswig-Holstein (2005, überarbeitet 2008)
– Hessen (seit 2005, überarbeitet 2011)
– Hamburg (01.04.2006)
– Mecklenburg-Vorpommern (01.09.2006)
– Thüringen (29.02.2008)
– Sachsen-Anhalt (17.12.2009)
– Bremen (01.05.2010)
– Niedersachsen (01.11.2010)
– Bayern (01.01.2013)
Seit dem 01.04.2013 muss nun auch in neugebauten Privathäusern in Nordrhein-Westfalen bestimmte Brandmeldetechnik installiert sein. Hierbei geht es vor allem um Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.
Gerne beraten wir sie zu diesem Thema, sprechen sie uns an.