Flucht und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne haben die Aufgabe, das sagt schon der Name, die Fluchtmöglichkeit von Personen aus einem Gebäude zu regeln und zum anderen die Rettung von gefährdeten Personen durch Hilfskräfte sicherzustellen.

Regelungen findet man in den Konkretisierungen der Arbeitsstättenverordnung, insbesondere in der ASR A2.3 und  ASR A1.3. Die prinzipielle Anforderung der ASR A2.3 ist:

Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.e Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.     ASR A1.3

Eine Überprüfung dieser Pläne findet in der Regel alle 2 Jahre statt.